«No-Billag: Ein Aspekt in einer Minute»

Die öffentliche Diskussion rund um die «No-Billag-Initiative» zeichnete sich durch eine starke Emotionalisierung aus. Den Argumenten der Befürworter und Gegner schien es oft an Sachlichkeit und Fakten zu mangeln. Kein gutes Omen für unsere Regierungsform, denn das Fundament einer direkten Demokratie sollte definitiv anders aussehen. Höchste Zeit also, sich in die politische Debatte einzubringen!

Aus diesem Grund haben wir – drei Studierende der HTW Chur – uns vorgenommen, die öffentliche Debatte rund um die Volksabstimmung mit Fakten zu bereichern. Dies sollte mittels zehn Kurzanimationen geschehen, die jeweils einen Aspekt des öffentlichen Rundfunks in einer Minute beleuchten. Das Projekt «No-Billag: Ein Aspekt in einer Minute» war geboren. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, entschieden wir, die Kampagne über die sozialen Medien zu verbreiten. Deshalb haben wir folgende Kanäle aufgebaut:

Der Inhalt der Animationen sollte einerseits die «No-Billag-Initiative» selbst beleuchten, andererseits aber auch das heutige System des öffentlichen Rundfunks erklären. So einigten wir uns auf folgende Themengebiete, die in jeweils einer Folge abgehandelt werden:






Die Titel der einzelnen Folgen sind bewusst provokativ gestaltet, da dies sowohl Befürworter als auch Gegener der Initiative zur Rezeption veranlasst. Die Episoden selbst setzen sich aus einer kurzen Einleitung, dem Hauptteil sowie einem Fazit zusammen, wobei am Ende jeweils eine provokante Frage als Cliffhanger für die nächste Episode dient. Für den Instagram-Account haben wir zusätzlich eigens angepasste Instagram Stories angefertigt.

Die Kampagne startete am 1. Februar mit einem Teaser und endete am Abstimmungssonntag, also dem 4. März 2018. Knapp einen Monat vor der Abstimmung veröffentlichten wir die erste Folge; danach täglich eine weitere Episode – zu bestimmten Zeitpunkten auf jeweils anderen Kanälen angeteasert. Ingesamt konnten wir auf allen Kanälen zirka 11’000 Nutzer erreichen, von denen sich etwa 4’100 Personen die Webserie angesehen haben (Doppelzählungen nicht ausgeschlossen). Die Zahl der Facebook-, Instagram- und Youtube-Follower belief sich auf 130 Personen (Stand: 11. März 2018).

Teaser «No-Billag: Ein Aspekt in einer Minute»

Einen Einblick in die Website, unsere sozialen Medien und die Animationen selbst erhältst du hier.

(twb)

Kritik
von Fabian Sude, Samuel Rhyner und Lena Rhyner

Recherche

Die Recherche dieses Projekts baut auf die Grundlagen des Digezz-Beitrags «Der Service Public in der Schweiz» auf. Während letzterer Beitrag mit der Schwierigkeit der Zusammenführung unzähliger offizieller Dokumente zu kämpfen hatte, lag die Herausforderung hier in der radikalen Reduktion eben dieser Informationen. Ziel war es, wichtige Zahlen und Fakten publikumsgerecht für die sozialen Medien aufzubereiten. Denn wie der Name des Projekts bereits suggeriert, stand pro untersuchtem Aspekt lediglich eine einzige Minute zur Verfügung. Die Aufgabe bestand demnach darin, ein komplexes Thema innerhalb dieser Zeitvorgabe einfach darzustellen – möglichst ohne den Sachverhalt zu verzerren oder relevante Aspekte zu vernachlässigen. Dies gestaltete sich schwierig und bedurfte einiger Überarbeitungen – erweist sich die Reduzierung von Informationen ja oftmals arbeitsintensiver als deren blosse Umformulierung in lesergerechte Form. Wir sind aber überzeugt, die Gratwanderung zwischen Komplexitätsreduktion und sachgerechter Informationsdarstellung relativ gut gemeistert zu haben.

Als Quellen dienten folgende Dokumente:

  • Die Schweizerische Bundesverfassung
  • Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG)
  • Der Wortlaut der Initiative
  • Erläuterungen des Bundesrats
  • Erläuterungen der Medienkommission
  • Erläuterungen des UVEK
  • Erläuterungen des BAKOM
  • Erläuterungen der Unabhängigen Beschwerdeinstanz
  • Untersuchungen der Universität Freiburg
  • Die Konzession der SRG
  • Der Geschäftsbericht der SRG
  • Die Richtlinien des Presserates
  • Die Website der Initiativgegner und -befürworter

Der Inhalt der Kurzanimationen wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Um ein höchstmögliches Mass an Transparenz zu gewährleisten und interessierten Personen eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Materie zu ermöglichen, sind auf der Website alle verwendeten Dokumente – gegliedert nach Episoden – aufgelistet und als PDF respektive Link abrufbar.


Off-Text

Nach der Informationsreduktion fassten wir die Rechercheergebnisse in Form von Fliesstexten zusammen. Der Fokus lag hierbei auf einer social-media-gerechten Sprache, die schnell verständlich und im Idealfall einfach zu bebildern ist. Den Übergang zwischen den einzelnen Folgen machte jeweils eine provokative Frage, die als Cliffhanger fungierte. Der Off-Text der Webserie lautet wie folgt:

Folge 1

Radio und Fernsehen sollen nicht nur unterhalten, sondern auch informieren und bilden – unabhängig von Wohnort oder Landessprache. Selbst dann, wenn es sich wirtschaftlich nicht rechnet. So steht es in Art. 93 der Bundesverfassung. Der Staat ist daher verpflichtet, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies tut er in Form von Gebühren, mit denen er Rundfunkstationen finanziert. Die «No-Billag-Initiative» will dem Staat nun verbieten, Gebühren zu erheben. Der Initiativtext geht sogar noch weiter: Auch alle anderen Subventionsarten für Rundfunk sollen fortan untersagt sein. Damit fällt die Unterstützung von Radio und Fernsehen über Steuergelder ebenfalls ins Wasser. Aber wie kann der Staat dann seinen in Art. 93 geregelten Verfassungspflichten nachkommen? Gar nicht! Deshalb wollen die Initianten kurzerhand auch das Informationsrecht der Bevölkerung ersatzlos streichen. Der Bund soll die Konzessionen künftig einfach versteigern. Es geht also nicht bloss um die Abschaffung der Gebühren. Die Initiative will alle staatlichen Rundfunkförderungen verbieten. Das kommt der Einstellung des medialen Service Public gleich.

Cliffhanger: Aber was tut der öffentliche Rundfunk eigentlich für mich?


Folge 2

Der Service Public dient als Sicherungsnetz unserer Gesellschaft. Schafft es der Markt nicht, eine angemessene Leistung zu erbringen, kann die Bevölkerung überall auf eine breite mediale Grundversorgung zurückgreifen. Alle Bürger haben dieselben Rechte und Pflichten – unabhängig davon, ob sie in einer deutschsprachigen Stadt oder einem rätoromanischen Bergdorf wohnen. Der Staat muss daher sicherstellen, dass gewisse Grundbedürfnisse auch in Randregionen erfüllt werden. Dazu zählen in einer direkten Demokratie eben auch die Medien: Sie ermöglichen den Bürgern, sich zu informieren und sich eine Meinung zu bilden. Der Markt kann diese Rolle aber nur in städtischen Regionen erfüllen. Randregionen und Sprachminderheiten bleiben auf der Strecke. Und genau an dieser Stelle kommt der mediale Service Public ins Spiel. Die Kosten tragen wir als Gesellschaft gemeinsam nach dem Solidaritätsprinzip – über Steuern oder eben Gebühren. Der Service Public ist somit jeder einzelnen Person unserer Gesellschaft verpflichtet. Er soll sicherstellen, dass alle einen gleichwertigen Zugang zu Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung haben. Er richtet sich folglich nicht an Konsumenten, sondern an mündige Bürger.

Cliffhanger: Und für was zum Teufel benötigen mündige Bürger Sendungen wie «Glanz&Gloria»?


Folge 3

Zugegeben: Einige Sendungen im öffentlichen Rundfunk sind … nun ja … speziell. Aber auch sie haben ihre Legitimation – zumindest aus rechtlicher Perspektive. Denn die SRG erfüllt mit ihrem Programm einen gesetzlichen Auftrag, festgehalten in der Konzession. So muss die SRG unter anderem den Zusammenhalt fördern, die Integration forantreiben, die Meinungsbildung unterstützen, aber eben auch unterhalten. Das führt zu Formaten wie zum Beispiel «Glanz&Gloria». Aber da die Geschmäcker nunmal verschieden sind, muss es zuweilen Sendungen geben, die nicht dem Gusto der Mehrheit entsprechen. Selbstverständlich sollte sich der öffentliche Rundfunk mitsamt seiner Inhalte aber einer regelmässigen Debatte stellen. Diese scheint hier längst überfällig. Die Sendungen der SRG müssen sich also nicht zwingend wirtschaftlich rechnen, sie müssen aber einen gesellschaftlichen Zweck erfüllen. Und da das Leben glücklicherweise nicht nur aus bürgerlichen Pflichten besteht, zählen dazu auch Unterhaltungsformate. Die SRG produziert «Glanz&Gloria» also nicht nur aus Spass an der Sache, sondern kommt damit einem gesetzlichen Auftrag nach.

Cliffhanger: Dann ist die SRG bloss ein Handlanger des Staates und befolgt einfach nur dessen Anordnungen?


Folge 4

Ist die SRG ein Staatssender? Nein. Denn die genaue Ausgestaltung des Programms liegt in ihrem eigenen Kompetenzbereich. Das soll eine politische Einflussnahme verhindern. Der Staat kann dem öffentlichen Rundfunk lediglich vorschreiben, welche Aufgaben er für die Gesellschaft erfüllen muss. Die Umsetzung selbst liegt aber in der Hand der SRG. Die Programmautonomie schützt die SRG vor politischen Eingriffen. Die schweizerische Bundesverfassung widmet der Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen deshalb sogar einen eigenen Absatz. Selbstverständlich gilt dieser Paragraph gleichermaßen für die SRG. Folglich darf sich niemand in die redaktionelle Tätigkeit des öffentlichen oder privaten Rundfunks einmischen – auch nicht der Bundes- oder Nationalrat. Wer von einem «Staatssender» redet, macht es sich daher ein bisschen zu leicht. Der öffentliche Rundfunk ist relativ gut vor Eingriffen der Politik geschützt. Ein ebenso wichtiger Aspekt stellt die Unabhängigkeit von der Wirtschaft dar: Die SRG kann demnach weder als politisches noch als wirtschaftliches Sprachrohr missbraucht werden.

Cliffhanger: Dann sind wir der SRG also alle hilflos ausgeliefert und sie kann tun und lassen, was sie will?


Folge 5

Die SRG macht nicht immer alles perfekt – dessen ist sich auch der Bund bewusst. Deshalb sieht das Radio- und Fernsehgesetz eine Ombudstelle und eine Unabhängige Berschwerdeinstanz vor. Diese sind nicht nur für die SRG, sondern alle Rundfunksender zuständig. Sollte ein Radio- oder Fernsehsender einmal seine Kompetenzen überschreiten, kann ihm also auch eine Privatperson Dampf machen. Wie so oft gilt aber auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter. Denn die beiden Stellen werden nur auf Antrag aktiv. Zuerst gelangt man an die Ombudstelle. Sie vermittelt zwischen den Parteien, darf selbst aber keine Massnahmen einleiten. Sobald sie ihren Bericht verfasst hat, ist der Weg zur Beschwerdestelle frei. Diese prüft, ob Gesetze verletzt wurden. Dazu gehören beispielsweise die Menschenwürde das Diskriminierungsverbot oder die öffentliche Sittlichkeit Stellt sie einen Verstoss fest, muss ihn der Sender beheben und Massnahmen treffen. Die Rundfunksender sind in ihrer redaktionellen Tätigkeit zwar unabhängig – die Gesetze gelten aber auch für sie. Da Gerichtsverfahren teuer sind, können sich Privatpersonen kostenlos an die Beschwerdestelle wenden.

Cliffhanger: Schön und Gut. Aber bei wem muss ich eine Beschwerde gegen die Billag einreichen?


Folge 6

Die Billag ist alles andere als beliebt. Die Swisscom Tochter hat allerdings auch einen äusserst un-dankbaren Job: Denn sie ist mit der Eintreibung von Gebühren-geldern für den medialen Service Public beauftragt. Der Bund will die Höhe der Gebühren ab 2019 auf 365 Franken senken, falls die Initative abgelehnt wird – also rund ein Franken pro Tag. Für die Eintreibung wird zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht mehr die Billag, sondern die Serafe AG zuständig sein. Neu müssen dann alle Haushalte Gebühren zahlen. Dieses Geld kommt neben der SRG auch privaten Sendern zu: Denn nur 21 Radiostationen können sich schweizweit ohne Subventionen über Wasser halten. Alle anderen konzessionierten Radio- und Fernsehstationen erhalten genau gleich wie die SRG Gebührengelder. Die Billag selbst finanziert sich genauso über Gebühren; sie erhielt im Jahr 2016 als Entschädigung über 55 Millionen Schweizer Franken. Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass die Finanzierung über Steuern noch höhere Ausgaben nach sich ziehen würde.

Cliffhanger: Was jetzt? Ein Teil der Gebühren geht an die BIllag? Wer profitiert denn sonst noch alles von meinem Geld?


Folge 7

Rundfunkgebühren – seit Jahren ein umstrittenes Thema. Doch wo kommen sie denn eigentlich genau zum Einsatz? Der Hauptteil der Gebühren geht an die SRG. Als Gegenleistung betreibt sie 17 Radio- und 7 Fernsehprogramme – alle von Politik und Wirtschaft unabhängig. Den zweitgrössten Betrag erhalten die privaten Rundfunkbetreiber. Sie veranstalten gemeinsam 22 Radio- und 13 Fernsehsender – alle mit Fokus auf regionale Inhalte. Damit sind alle Kantone und Landessprachen versorgt. Der drittgrösste Betrag geht an die Billag. Das restliche Geld bekommen Behörden, Forschung, Entwicklung, Untertitelung und Archivierung. Nutzungsunabhängige Gebühren erscheinen auf den ersten Blick ungerecht. Ein zweiter Blick zeigt, dass der Solidaritätsgedanke dahinter steckt: Wir alle zahlen einen überschaubaren Betrag, damit wir alle überall denselben Zugang zu Rundfunk haben – ähnlich wie bei der Krankenkasse. Und von gut informierten Bürgern profitieren in einer direkten Demokratie letzten Endes alle.

Cliffhanger: Und was bitteschön bringt Boulevard-Journalismus einer Demokratie?


Folge 8

Es lässt sich nicht bestreiten: Medien haben Macht. Aber wer Macht hat, hat auch Verantwortung. Redakteure richten ihr berufliches Handeln daher nach bestimmten Grundsätzen – festgehalten in der Erklärung der Rechte und Pflichten von Journalisten. Das Regelwerk deckt eine grosse Bandbreite an Verhaltens-grundsätzen ab. Dazu gehören beispielsweise Richtlinien im Umgang mit Werbung oder Meinungen. Es beinhaltet darüber hinaus auch umfassende moralische Prinzipien. Doch auch Journalisten verstossen gegen ihre Berufsstandards. Aus diesem Grund gibt es den Presserat, der auch für Rundfunk zuständig ist. Im Gegensatz zur Beschwerdeinstanz beschäftigt er sich jedoch nicht mit Gesetzesbrüchen, sondern mit medienethischen Fehltritten. Der Presserat überprüft demnach die Wahrung der journalistischen Grundsätze. Sollte ein Medium seine berufsethischen Pflichten verletzen, nimmt der Rat schriftlich Stellung und erlässt Empfehlungen. Neben dem gesetzlichen Rahmen müssen Journalisten also auch hohen medienethischen Ansprüchen genügen. Denn wie zu Beginn bereits erwähnt: Wer Macht hat, hat auch Verantwortung.

Cliffhanger: Sehr schön, Richtlinien für Medien gibt es also schon. Und warum überlassen wir den Rest nicht einfach dem Markt?


Folge 9

Neben dem öffentlichen Rundfunk erhalten auch zahlreiche private Fernseh- und Radiostationen Gebühren. Denn die Besonderheiten der Schweiz erlauben in vielen Regionen keine Finanzierung über den Markt. Hauptfaktoren dafür sind die Mehrsprachigkeit, Kleinstaatlichkeit und Topografie der Eidgenossenschaft. So ist die direkte Demokratie auf Medien angewiesen, die sich auch regionalen Themen annehmen. Genau hier zeigt sich die Problematik der Kleinheit: Die Fixkosten für regionale Sendungen sind hoch, die Reichweiten aber gering. Ähnlich ergeht es nationalen Sendern mit der Sprachbarriere: Sie verhindert eine schweizweite Verbreitung und zerlegt den Markt in vier noch kleinere Stücke. Die Alpen verstärken dies zusätzlich. Denn sie treiben neben den Produktions- auch die Verbreitungskosten in die Höhe. Hohen Ausgaben stehen demnach geringe Einnahmen gegenüber – keine guten Aussichten für eine Marktfinanzierung. Die Gebühren gleichen also strukturelle Marktnachteile aus. Das ermöglicht indirekt auch eine kritischere Berichterstattung – denn die Sender sind weniger von Werbeeinahmen aus der Wirtschaft abhängig.

Cliffhanger: Hmmm, dann ist der Markt also nicht immer die beste Lösung. Aber was wären denn die Auswirkungen der Initiative auf unsere Medienlandschaft?


Folge 10

Die Folgen der «No-Billag-Initiative» sind äusserst schwer einzuschätzen. Tatsache ist, dass die Initiative den medialen Service Public abschaffen will. Dem Rundfunk in der Schweiz stünden damit noch zwei potenzielle Märkte offen: Der Rezipienten- und der Werbemarkt. Der Schweizer Markt ist für Pay-TV-Sender aufgrund seiner Kleinheit allerdings nicht wirklich interessant. Deshalb würde sich der Rundfunk vermutlich auf den Werbemarkt konzentrieren – und sich dort gegenseitig konkurrenzieren. Das birgt für uns als Konsumenten folgende Risiken:

  • mehr Werbung
  • mehr wirtschaftliche Abhängigkeit
  • mehr Medienkonzentration
  • mehr Werbegeld fürs Ausland
  • mehr Marktanteil für ausländische Sender
  • weniger Investitionen in die Infrastruktur
  • weniger Angebotsvielfalt
  • weniger Information
  • weniger Sender für Rand-/Berg- und Minderheitsregionen
  • weniger Angebote für seh und hörbehinderte Menschen

Die Abstimmung stellt das Solidaritätsprinzip in Frage; Wollen wir die Strukturunterschiede der Schweiz weiterhin gemeinsam abfedern? Oder müssen wir dieses Prinzip überdenken?

Abschlusssatz: Es liegt nun an dir, diese Frage zu beantworten. Unabhängig davon, wie deine Entscheidung ausfällt – sie sollte auf jeden Fall wohlüberlegt sein. Denn bei der Abstimmung am 4. März geht es um mehr als nur ein blosses Ja oder Nein.


Studio-Aufnahmen

Der Inhalt der Kurzanimationen sollte im Vordergrund des Projekts stehen. Wir entschieden uns daher, den Off-Text auf hochdeutsch zu vertonen. Dies bringt zwei Vorteile mit sich: Einerseits lenkt der Dialekt auf diese Weise nicht von der inhaltlichen Ebene ab und andererseits gibt es keine «Sprachbarriere» bei der Rezeption. Auch Mitmenschen mit Schweizerdeutsch als Zweitsprache können die Webserie dadurch ungehindert rezipieren. Ein Schweizer Akzent sollte aber dennoch klar erkennbar sein, da ansonsten der Eindruck einer «Einmischung von Aussen» entstehen könnte.

Die Aufnahmen selbst produzierten wir im HTW-Studio in der Eduzone. Da die Semesterferien zum Zeitpunkt der Aufnahmen bereits begonnen hatten, konnten wir sämtliche Texte ohne grössere Probleme oder Störungen innerhalb eines Tages vertonen. Die Rohdaten bearbeiteten wir dann in Adobe-Audition und fügten sie schliesslich in After Effects mit den Animationen zusammen.


Animation & Sounddesign

In einem ersten Schritt erstellten wir das Grundgerüst unserer Webserie – bestehend aus dem Intro, einem 60 sekündigem Countdown und dem Outro. Anschliessend folgte die Visualisierung des eigentlichen Inhalts in Adobe Illustrator und die eigentliche Animation in Adobe After Effects, wobei die Bilder auf den gesprochenen Text aufbauen und diesen visuell verstärken. Vereinzelt haben wir auch Zusatzinformationenen in die Animation integriert.

Als besonders wertvoll erwiesen sich hier die Feedbackrunden, da dadurch verschiedene Visualisierungsideen entstanden, die ihren Ausdruck oft in einer kombinierten Variation fanden. Zu diesem Zweck erstellten wir ein Dropboxpaper, das sämtliche Off-Texte enthielt. Anschliessend konnten wir unsere Visualisierungsideen in Form von Kommentaren kundtun. Nach einer ersten groben Animierung folgte die erste Feedbackrunde, anhand welcher eine überarbeitete Version entstand. Diese stand dann erneut zur Diskussion. Sobald alle ihre Zustimmung gaben, wurden die Farben angepasst, Motionblur hinzugefügt, das Sounddesign inklusive Lautstärke und Soundeffekten gestaltet und das Intro/Outro eingepasst. Anschliessend wurde die Folge gerendert und für die Publikation auf den jeweiligen Kanälen vorbereitet. Die Instagram-Videos mussten sogar etwas verschnellert werden (ebenso Intro und Outro weggeschnitten), da dieser Kanal lediglich exakt 60-sekündige Videos erlaubt.

Um den Kurzanimationen eine gewisse Dynamik zu verleihen, unterlegten wir die Episoden nicht nur mit Musik, sondern ebenfalls mit Sound-Effekten. Dies soll den Wiedererkennungswert unserer Webserie gewährleisten und zieht sich konsequenterweise durch alle Episoden. Diese stammen aus Internetbibliotheken, wobei das After Effects PlugIn AnimationComposer zum Einsatz kam. Die verwendete Musik ist lizenfrei und ausdrücklich frei verwertbar.


Die folgenden Screenshots geben einen Überblick über das Vorgehen beim Animieren. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der äusserst beschränkten Layoutbarkeit innerhalb der Kritik sind diese nicht als Bilder, sondern als Links dargestellt.

AnimationComposer: Dieses PlugIn hilft dabei, die Soundeffects zu organisieren, einzufügen und zu pitchen.

Compositionen: In der Webserie waren alle Fernseher, Radios, etc. als eigenständige Kompositionen animiert. SIe konnten dadurch beliebig in die einzelnen Episoden eingesetzt werden.

Files: Dieser Screenshot zeigt alle Files bzw. Compositionen, die in der ersten Episode eingesetzt wurden.

Serien-Elemente: Alle Elemente im «Serie»-Ordner bilden gemeinsam die Bestandteile der fertigen Episoden.

Social-Media-Videos: Die Videos mussten speziell für die jeweiligen Formate angepasst werden.

Soundeffekte: Dieser Screenshot zeigt alle auditiven Elemente, die in der Webserie eingesetzt wurden.


Social-Media-Kanäle

Neben einer eigenen Website haben wir sämtliche Episoden auch über Facebook, Instagram und Youtube publiziert. Am erfolgreichsten erwies sich in diesem Zusammenhang die Distribution über Facebook. Auf eine Verbreitung über Twitter und Snapchat verzichteten wir aufgrund der dort vorherrschenden Einschränkungen – bei Twitter die Beschränkung der Zeichenzahl und bei Snapchat die zeitlichen Barrieren. Diese Entscheidung gilt es bei künftigen Projekten jedoch zu überdenken, da die Hemmschwelle einer Weiterverbreitung insbesondere bei Twitter niedriger als bei anderen sozialen Medien ist. Auch Snapchat sollte aufgrund des starken Nutzerwachstums und der Veränderung der Altersstruktur im Auge behalten werden.

Wir haben explizit auf bezahlte Reichweite (beispielsweise in Form von «sponsored posts» bei Facebook) verzichtet und waren daher – abgesehen von der Digezz-Facebook-Page – auf Multiplikatoren aus dem eigenen sozialen Umfeld angewiesen. Zu unserer Freude haben aber auch die Facebook-Administratoren der Abstimmungskommitees «Nein zum Sendeschluss» und «Nein zu Nobillag» die Webserie aufgenommen und über ihre Facebook-Kanäle verbreitet. Während «Nein zu Nobillag» einzelne Episoden unseres Youtube-Kanals in ihrer Timeline veröffentlichte, nutzte «Nein zum Sendeschluss» unsere Facebook-Videos, um auf Nutzer-Kommentare zu antworten:

 

 

 

Im Vorfeld des Projekts entschieden wir uns, nur auf ausdrücklichen Wunsch hin Social-Media-Kommentare zu beantworten. Dadurch wollten wir einerseits den Diskurs zwischen den Rezipienten anregen und allfälligen «Haters» andererseits keine Plattform bieten. Eine Löschung von Kommentaren kam für uns nur in Ausnahmefällen – beispielsweise bei strafrechtlichen Bedenken – in Frage.

Abgesehen von einigen wenigen Social-Media-Kommentaren («likes» und «shares» nicht mitgerechnet) beschränkte sich die Interaktion mit den Rezipienten allerdings auf den privaten Rahmen. Da alle öffentlichen Kommentare reine Aussagen darstellten und weder eine Frage noch eine Bitte zur Rückmeldung enthielten, sahen wir von einer Stellungnahme unsererseits ab. Insgesamt kommentierten einige wenige Facebook-, ein Youtube*- sowie ein Instagram-Nutzer unsere Arbeit öffentlich. Dabei war eine Tendenz zu einer negativen Bewertung der Webserie erkennbar. Das restliche Feedback im privaten und halböffentlichen Raum fiel positiv aus. Eine breite Diskussion innerhalb der Kommentarspalten blieb zu unserem Bedauern aus, sodass eine Moderation nicht nötig war. Hier findest du eine Übersicht über die Verbreitung der Webserie durch unsere «Facebook-Follower».

* Der Youtube-Nutzer entfernte seinen Kommentar nach einigen Wochen wieder.


Publikation

Die Publikation der einzelnen Social-Media-Posts, Teasern und Episoden folgten einem im Vorfeld des Projekts angefertigten Zeitplan. Um auf allen Kanälen ein einheitliches Bild zu vermitteln, haben wir Thumbnails (siehe Beitrag oben) angefertigt. Diese folgen stets demselben Aufbau und vermitteln durch den Titel und die Bebilderung eine grobe Übersicht über die jeweilige Folge. Auf Youtube enthält jede Episode unter dem eigentlichen Video zudem eine einheitliche Beschriftung, ein Impressum sowie den Off-Text. Die mit Adobe XD erstellte Website enthält darüber hinaus die Möglichkeit des (nicht öffentlichen) Kontakts sowie eine Deklaration aller genutzter Quellen. Während wir bei der Publikation auf Instagram systembedingt keine Zusatzinformationen veröffentlichen konnten, nutzten wir diese Funktion auf Facebook ausgiebig und erstellten episodenbezogene Postings mit Hashtags und Links. Die Social-Media-Postings lauteten wie folgt:

Beitragstext für eigene Facebook-Page

Folge 1

He, häsch e Minute? Mir startet hüt mit de Webserie zude No-Billag-Initiative - aber was will die Intiative denn eigentlich? D Facts dezue gits ide erste Folg vo «ein Aspekt in einer Minute»!


Folge 2

Äähm was genau isch jetzt de «Service Public»? Genau das isch s Thema ide zweite Folg vo eusre Webserie «ein Aspekt in einer Minute»!


Folge 3

Macht dich d Sendig «Happy Day» uf SRF nöd so happy? Oder findsch d Tagesschau so langwilig, dassd amix ischlafsch? S het aber sini Gründ, wieso d SRG all die Sendige produziert. Und was die Gründ sind, erfahrsch ide 3. Folg vo «ein Aspekt in einer Minute»!


Folge 4

Wär hät bi dä SRG alles d Finger im Spiel? Und isch d SRG jetzt en Staatssender oder nöd? D Antworte gits kompakt für dich i einere Minute – ide 4. Folg vo «ein Aspekt in einer Minute»!


Folge 5

Ide 5. Folg vo 1 Aspekt in 1 Minute gahts drum, wo dassmer gäge en Fernseh oder es Radio chan klage, ohni grad direkt vor Gricht z zieh – und natürlich chan mer das au mit de SRG.


Folge 6

Im Zentrum vo dä 6. Folg vo «ein Aspekt in einer Minute» staht d BILLAG – die Firma, wo d Gebühregälder ihtribt.


Folge 7

Nach dere Folg weisch ganz genau, wo dini jöhrliche 451 Franke hiiflüsset.


Folge 8

«Medien haben Macht. Und wer Macht hat, hat auch Verantwortung!» – Das isch di 8. Folg vo «ein Aspekt in einer Minute» mitem Thema «Ehrenkodex».


Folge 9

Thema vode 9. und scho fast letschte Folg: Die Marktwirtschaft – wärs möglich, dass sich jede Radiosänder i dä Schwiiz ohni Unterstützig usem Billag-Topf chan finanziere? Und fallsd de Sunntig-Obig-Blues gspürsch und nöd so weisch was mache: uf http://einaspekt.ch chasch alli Folge binge-watche und dich perfekt uf d Abstimmig am 4. März vorbereite!


Folge 10

Last but not least: ide allerletschte Episode vo 1 Aspekt in 1 Minute lueget mir id Zuekunft.
Wie gahts mit de Medie wiiter, wenn am 4. März d'Mehrheit es JA id Urne leit? 1 Aspekt in 1 Minute isch dademit scho Gschicht - was aber nonig Gschicht isch, isch d Abstimmig am 4. März. Darum: bild dir dini eigeti Meinig und gang go abstimme! Alli Episode gits uf http://einaspekt.ch


Beitragstext für Facebook-Page von Digezz

Folge 1

Dir fehlen für eine Entscheidung beinder #nobillag-Initiative noch die Fakten? Dann ist diese Webserie genau das richtige für dich! Jeden Tag ein anderer Aspekt in einer Minute. Aber schau doch einfach selbst, was @Samuel Rhyner, @Lena Rhyner und @Fabian Martin Sude da erschaffen haben.


Folge 2

Die #nobillag-Initiative betrifft nicht nur die #SRG, sondern die Zukunft des gesamten Service Publics. Doch was leistet der #servicepublic eigentlich für unsere Gesellschaft? Dieser Frage gehen @Samuel Rhyner, @Lena Rhyner und @Fabian Martin Sude in der zweiten Folge ihrer Webserie  «ein Aspekt in einer Minute» nach.


Folge 3

Ein Diskussionspunkt in der #nobillag-Initiative: Was haben Sendungen wie «Glanz&Gloria» im #servicepublic zu suchen? Ist es wirklich die Aufgabe der #SRG, zu unterhalten? Die dritte Folge der Webserie «ein Aspekt in einer Minute» widmet sich genau dieser Frage.


Folge 4

Das Stichwort «Staatssender» fällt in der #nobillag-Debatte immer wieder. Doch ist die #SRG wirklich ein Sprachrohr des Staates? Und wie steht es um den Schutz des #servicepublic vor Missbrauch? Die vierte Folge der Webserie «ein Aspekt in einer Minute» geht dieser Frage auf den Grund.


Folge 5

Die #SRG sah sich schon vor #nobillag immer wieder mit der Kritik konfrontiert, dem Auftrag des #servicepublic nicht gerecht zu werden. Aber gibt es denn keine Möglichkeiten, Verfehlungen des öffentlichen Rundfunks überprüfen zu lassen? In der fünften Folge der Webserie «ein Aspekt in einer Minute» klären @Samuel Rhyner, @Lena Rhyner und @Fabian Martin Sude genau diese Frage.


Folge 6

Auch der Gebühreneintreiber steht nicht erst seit #nobillag unter Beschuss. Die Billag kassiert nämlich bereits seit 1998 das Geld für den #servicepublic und die #SRG ein. Aber wie steht es um die Zukunft der Swisscom Tochter? Die sechste Folge der Webserie «ein Aspekt in einer Minute» nimmt sich dieser Frage an.


Folge 7

Der #nobillag-Initiative sind insbesondere die «Zwangsgebühren» für den #servicepublic ein Dorn im Auge. So könne die #SRG ihr Angebot auch über den Markt finanzieren. Doch wem kommen die Gebühren eigentlich zu Gute? Die Webserie «ein Aspekt in einer Minute» beleuchtet diese Frage in der siebten Folge.


Folge 8

Nicht nur der gesetzliche Leistungsauftrag verpflichtet die #SRG zur Wahrung journalistischer Grundsätze. Auch die Richtlinien des #presserates muss der #servicepublic einhalten. Wieso der Rundfunk auch diesem Organ Rechenschaft schuldig ist, erklären @Samuel Rhyner, @Lena Rhyner und @Fabian Martin Sude in der achten Folge ihrer Webserie «ein Aspekt in einer Minute».


Folge 9

Ein Argument der #nobillag-Initiative: Die Aufgaben des #servicepublic kann nicht nur die #SRG, sondern ebenso der freie Markt erfüllen. Aber trifft dies auch auf den gebührenfinanzierten Rundfunk in den Berg-, Rand- und Minderheitsregionen zu? Die neunte Folge der Webserie «ein Aspekt in einer Minute» dreht sich genau um diese Frage.


Folge 10

Was erwartet uns bei einer Umsetzung der #nobillag-Initiative? Diese Frage stellen sich nicht nur die Verfechter des #servicepublic und die #SRG. In der finalen Folge der Webserie «ein Aspekt in einer Minute» setzen sich @Samuel Rhyner, @Lena Rhyner und @Fabian Martin Sude mit den Konsequenzen einer Annahme auseinander.


Projektauswertung

Um möglichst effizient zu arbeiten, haben wir das Projekt «ein Aspekt in einer Minute» in verschiedene Aufgabenbereiche unterteilt. Selbstverständlich haben wir uns aber gegenseitig unterstützt und teilweise auch Aufgaben aus anderen Bereichen übernommen. Die  Arbeitsaufteilung sah wie folgt aus:

  • Redaktion/Inhalt: Fabian Sude
  • Webseite/Animation: Samuel Rhyner
  • Sprecherin/Social Media: Lena Rhyner

Die «Ressortgrenzen» erwiesen sich dabei oft als fliessend und sich überlappend – insbesondere beim Texten, Aufnehmen und Veröffentlichen der Beiträge. Der Arbeitsaufwand des Projekts betrug insgesamt zirka 200 Arbeitsstunden – also zwischen sechs und sieben Creditpoints.

Den verschiedenen Distributionskanälen entsprechend aufgeschlüsselt konnten wir bezüglich der Reichweite folgende Zahlen ermitteln:

  • Website: Insgesamt erhielt unsere Website 516 Seitenaufrufe von 149 Nutzern, wobei diese im Durchschnitt 1.54 Sitzungen tätigten. Ihr Hauptinteresse galt insbesondere der Quellenangabe (106 Aufrufe). 61.6 Prozent der Besucher benutzten ein Desktop- und 38.4 Prozent ein Mobilgerät. Die durchschnittliche Sitzungsdauer betrug zwei Minuten und 19 Sekunden.
  • Facebook: Auf Facebook erreichten wir insgesamt 10'157 Personen*, wobei die Videos gemeinsam 3'107 Views generierten. Unsere Facebook-Page erhielt 73 Likes und wurde von 76 Personen abonniert.
  • Instagram: Unser Instagram-Account konnte 48 Follower gewinnen und insgesamt 381 Views generieren. Die höchste Reichweite hatte dabei die erste Folge unserer Webserie.
  • Youtube: Auf Youtube wurden unsere Videos insgesamt 628 mal aufgerufen. Unser Channel hatte neun Abonennten.

* Der Wert «erreichte Personen» ist als die Anzahl Facebook-Nutzer definiert, in deren Timeline besagte Postings zu sehen waren.

(Stand: 11. März 2018; Quelle: Google Analytics / Social-Media-Statistiken)

Laut Facebook-Statistik haben sich unsere Webserie insbesondere Männer zwischen 18 und 35 Jahren aus den Kantonen St. Gallen und Zürich angesehen.


Selbstreflektion & Fazit

Im Grossen und Ganzen sind wir mit dem Projekt äusserst zufrieden, wenngleich wir uns eine weitere Verbreitung gewünscht hätten. Den Grund für die mittelmässige Reichweite kennen wir nicht: Vielleicht haben wir die Kurzanimationen zu früh publiziert; vielleicht sind wir das Thema in Bezug auf die sozialen Medien falsch angegangen; oder vielleicht wollten sich die Nutzer keiner Diskussion über Facebook und Co. aussetzen; vielleicht waren unsere Erwartungen aber auch einfach zu hoch. Wir wissen es nicht. Was wir mit Sicherheit sagen können: Insgesamt hat die Webserie knapp 11'000 Personen erreicht. Die Kurzanimationen generierten gemeinsam über 4'100 Views (Doppelzählungen auf den verschiedenen Plattformen nicht ausgeschlossen). Nicht rekordverdächtig, aber eine Zahl, die sich defintiv sehen lassen kann.

Als besonders gelungen erachten wir die effiziente Produktion der Webserie. So haben wir unsere persönlichen Stärken genutzt, um die einzelnen Arbeitsbereiche zu definieren. Das gesamte Projekt glich anfangs einer Herkulesarbeit – nicht zuletzt weil sich die Produktions- teilweise mit der Prüfungsphase überschnitt. Aufgrund des nahenden Abstimmungstermins blieb uns allerdings nichts anderes übrig, als in den sauren Apfel zu beissen und Nachtschichten einzulegen. Bei der Planung halfen uns auch frühere Erfahrungen mit schlecht organisierten Projekten: Es zeigt sich einmal mehr, dass die Fehler der Vergangenheit ein wichtiger Teil des Lernprozesses sind. Dank des Dropbox Papers konnten wir trotz der geografischen Distanz sehr agil und flexibel zusammenarbeiten. Das Endprodukt erfüllt unserer Meinung nach den zu Beginn definierten Zweck und kann zahlreiche Aspekte des im MMP-Studium gelernten Wissens in sich vereinen.

In Zukunft werden wir unsere Social-Media-Projekte jedoch in einigen Punkten anders angehen. Zu unseren Keylearnings zählen:

  • Ideen früher ausarbeiten und Projekt rechtzeitig beginnen
  • mehr Zeit für derart grosse Projekte einplanen
  • vorab Kontakt zu potenziellen Multiplikatoren suchen
  • Publikationen während der Fasnacht vermeiden
  • Untertitel für passive Rezeption auf Facebook einfügen
  • mehr Zeit für die Publikation einplanen

Alles in allem hat sich unsere Arbeit aber durchaus ausgezahlt. Wir konnten nicht nur Erfahrungen im Umgang mit Kurzanimationen sammeln, sondern auch unser Wissen über die Planung, Gestaltung, Ausarbeitung und Verbreitung von Inhalten über die sozialen Medien erweitern. Und das ist im Endeffekt ja genau Sinn und Zweck eines solchen Lehrprojekts.

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