Was darf ich für den Privatgebrauch herunterladen oder streamen?
Jedes einzelne dieser Medien darf legal heruntergeladen oder gestreamt werden. Dabei spielt die Herkunft des jeweiligen Mediums keine Rolle.
Was darf ich nicht für den Privatgebrauch heruntergeladen werden?
Urheberrechtlich geschützte Software, wie PC- und Konsolengames und PC-Programme dürfen nicht heruntergeladen werden.
Was bedeutet Privatgebrauch?
Im Urheberrechtsgesetz steht folgendes: «Als Eigengebrauch gilt jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde.» Das heisst also, dass man heruntergeladene Filme problemlos mit Freunden und Verwandten tauschen kann. (Dazu gehören jedoch nicht deine 1’534 Facebook-Freunde)
In der Schweiz ist das Herunterladen erlaubt. Weshalb ist das so?
Im Kaufpreis von Datenträgern ist bereits eine pauschale Urheberrechtsabgabe enthalten. Diese Abgabe erhält die SUISA, welche in der Schweiz die Interessen der Künstler vertritt.
Die Downloads sind also nicht gratis, denn der Kunde bezahlt eine Urheberrechtsabgabe.
Darf man urheberrechtlich geschützte Musik und Filme ins Internet laden und anderen so zum Download bereitstellen?
Nein! Das Schweizer Gesetz schreibt vor, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht im Internet zur Verfügung gestellt werden dürfen. Damit macht man sich strafbar, also aufgepasst!
Was passiert, wenn man es trotzdem macht?
Im Urheberrechtsgesetzt steht, dass die Person, die das Recht verletzt mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft wird. Wer eine solche Tat gewerbsmässig begangen hat, kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe gebüsst werden.