Was darf ich legal herunterladen?

Immer wieder kommt die gleiche Frage auf, wenn es um das Thema Downloads geht. Mache ich mich mit dem Download strafbar oder nicht? Mithilfe des Schweizer Gesetzes haben wir diese Frage geklärt und eine Übersicht für euch zusammengestellt.

Was darf ich für den Privatgebrauch herunterladen oder streamen?

IconsJedes einzelne dieser Medien darf legal heruntergeladen oder gestreamt werden. Dabei spielt die Herkunft des jeweiligen Mediums keine Rolle.

Was darf ich nicht für den Privatgebrauch heruntergeladen werden?

IconsUrheberrechtlich geschützte Software, wie PC- und Konsolengames und PC-Programme dürfen nicht heruntergeladen werden.

Was bedeutet Privatgebrauch?

Im Urheberrechtsgesetz steht folgendes: «Als Eigengebrauch gilt jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde.» Das heisst also, dass man heruntergeladene Filme problemlos mit Freunden und Verwandten tauschen kann. (Dazu gehören jedoch nicht deine 1’534 Facebook-Freunde)

In der Schweiz ist das Herunterladen erlaubt. Weshalb ist das so?

Im Kaufpreis von Datenträgern ist bereits eine pauschale Urheberrechtsabgabe enthalten. Diese Abgabe erhält die SUISA, welche in der Schweiz die Interessen der Künstler vertritt.
Die Downloads sind also nicht gratis, denn der Kunde bezahlt eine Urheberrechtsabgabe.

Darf man urheberrechtlich geschützte Musik und Filme ins Internet laden und anderen so zum Download bereitstellen?

Nein! Das Schweizer Gesetz schreibt vor, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht im Internet zur Verfügung gestellt werden dürfen. Damit macht man sich strafbar, also aufgepasst!

Was passiert, wenn man es trotzdem macht?

Im Urheberrechtsgesetzt steht, dass die Person, die das Recht verletzt mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft wird. Wer eine solche Tat gewerbsmässig begangen hat, kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe gebüsst werden.

Kritik
von Ramon Schneider, Vanessa Peter und Eliane Wohlwend

Medienwahl:

Wir haben uns für einen aufklärenden Bericht mit Vekorgrafiken entschieden. Die Vektorgrafiken sollen den Beitrag für den Leser einwenig abwechslungsreicher machen.

Konzeptgedanke:

Im Internet bieten sich viele Möglichkeiten, Musik, Filme etc. herunterzuladen oder auch heraufzuladen. Da wir uns jeden Tag mit Urheberrecht auseinandersetzen müssen und trotzdem immer wieder Fragen dazu auftreten, sind wir auf die Idee gekommen unsere Fragen zu sammeln und daraus eine Übersicht zusammenzustellen. Mithilfe des Urheberrechtsgesetzes sind wir unseren Fragen auf den Grund gegangen.

Workflow:

Nach dem Brainstorming haben wir sofort mit der Realisation unseres Beitrags begonnen. Wir haben unsere Fragen zusammengestellt und haben dann mit der Recherche begonnen. Mit dem Gesetz konnten wir alle unsere Fragen beantworten. Anschliessend haben wir die Fragen zu einem leserfreundlichen Beitrag zusammengestellt.

Zusammenarbeit:

Die Zusammenarbeit im Team verlief reibungslos.

Selbstreflexion:

Bei der Recherche zu unseren Fragen sind wir immer wieder bei diversen Gesetzesartikel stehengeblieben. Es war nicht ganz einfach die Artikel beim ersten mal durchlesen zu verstehen. Mithilfe des Internets und des Stoffes, welchen wir bis anhin im Fach Medienrecht gelernt haben, konnten wir aber trotzdem alle Fragen beantworten.

Ebenfalls hatten wir einige Probleme beim Bereitstellen des Beitrags auf digezz.ch. Anfangs haben wir versucht die Vektorgrafiken einzeln einzufügen. Der Beitrag sah sehr unübersichtlich aus und deshalb haben wir uns dazu entschieden, die Vektoren mit Titel als Bild einzufügen.

Kommentar (1)

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