So sei der Wunsch-Superheld ihrer Kunden ganz traditionell: sehr männlich, weiss und hetero. Die Netzgemeinde ist damit nicht einverstanden und ich ebenso wenig. Aus diesem Grund entschied ich, ein Projekt mit einer weiblichen Superheldin umzusetzen.
In den letzten Jahren setzte Marvel auf mehr Diversität in ihren Geschichten. So entstand beispielsweise eine schwarze Frau, die in den Iron Man Anzug schlüpft, oder ein südamerikanischer Spiderman. Aber auch homosexuelle Superhelden erschienen auf der Bildfläche. Das Marvel-Universum erweiterte sich rasant durch die neue Diversität – im Jahr 2015 verkaufte sich die weibliche Version von Thor sogar besser als das Original.
Nun kommt eine weitere weibliche Figur in das Superhelden-Universum: Captain Reby – Hüterin der Frauenrechte. Gemeinsam mit ihrer Crew Women on Waves schlägt sie sich mit feindlichen Ländern, Kriegsschiffen und Klagen herum.
Die Figur von Captian Reby ist an die Niederländerin Rebecca Gomperts angelehnt. Die studierte Medizinerin und Künstlerin spezialisierte sich nach ihrem Abschluss auf Abtreibungen und war für Greenpeace als Ärztin und Umweltaktivistin tätig. Dabei begegnete sie vielen Frauen, welche keine Möglichkeit für eine sichere und legale Abtreibung hatten.
Tausende Frauen sterben jedes Jahr, weil sie eigenständig – ohne Hilfe vom Staat – versuchen, ihre Schwangerschaft abzubrechen. Dies geschieht mit Hilfe von Chemikalien, Kleiderbügeln oder Gewalt gegen sich selbst – dabei riskieren sie ihr eigenes Leben. Methoden, wie sich die Treppe herunterzustürzen, fest in den Bauch zu schlagen oder mit giftiger Bleiche den Fötus zu töten, sind weitläufig bekannt. Laut Zahlen von World Health stirbt eine aus 450 Frauen im Zuge einer illegalen Abtreibung. Es handelt sich demnach um die häufigste Todesursache bei schwangeren Frauen. Bei legalen Abtreibungen liegt das Risiko lediglich bei 1 : 500’000. Nichtsdestotrotz leben fast 40 Prozent der Weltbevölkerung in Gegenden, in denen Abtreibungen verboten sind – teilweise sogar im Falle einer Vergewaltigung. Bestürzt über Gesetze, die Frauen zu Straftäterinnen machen, beschloss Gomperts etwas dagegen zu unternehmen. So kam es zur Gründung von Women on Waves.
Women on Waves ist eine Art schwimmende Arztpraxis. Dabei bereist das Team von Frau Gomperts Länder, in denen Abtreibung unter Strafe steht. An den Häfen holen sie Frauen an Bord, die ungewollt schwanger sind. Anschliessend fahren sie über die Landesgrenze in internationales Gewässer. Dort führen sie ein Aufklärungsgespräch und reden über die individuelle Situation. Wenn die Frauen danach noch immer von ihrem Vorhaben überzeugt sind, erhalten sie die Abtreibungspille. Anschliessend werden sie wieder nach Hause gebracht. Rebecca Gomperts bietet so Frauen aus aller Welt einen Ort, an dem sie die Pillen legal schlucken können. Denn sobald sie die Landesgrenze der entsprechenden Länder hinter sich gelassen haben, gilt auf dem Schiff niederländisches Recht. Dieses erlaubt Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche.
Schätzungen zufolge sind von den weltweit 210 Millionen Schwangerschaften im Jahr rund 80 Millionen ungewollt. Amnesty International fordert daher die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Es soll also weder die Frau, deren Schwangerschaft unterbrochen wurde, noch die Person, die den Abbruch vorgenommen hat, strafrechtlich verfolgt werden. Wichtig dabei sind aber auch präventive Massnahmen: Jedes Mädchen und jede Frau muss Zugang zu Informationen über Sexualität und zu Methoden der Schwangerschaftsverhütung haben.
Den juristischen Trick, unter niederländischer Flagge in internationalem Gewässer zu fahren, lernte Rebecca Gomperts während ihrer Zeit bei Greenpeace. Was nach einem grossen Abenteuer klingt, bringt jedoch auch viel Papierkram, aufwändige Sponsorensuche und langwierige Gerichtsverfahren mit sich. Sie nutzt Lücken im Gesetz, um in ihrer Sache vorwärts zu kommen. Bisher hatte sie in ihrer Karriere elf Gerichtsverfahren zu bewältigen. Natürlich ist auch der Empfang in den jeweiligen Ländern nicht besonders herzlich. Bei ihrer Ankunft wird sie oft vom Hass der Abtreibungsgegner begrüsst. Ihr werden Eier, Farbbeutel und Bilder von blutverschmierten Föten nachgeworfen.
Mit dem technischen Fortschritt setzt Rebecca Gomperts und ihr Team aber auch auf modernere Methoden als die schwimmende Klinik. Klickt auf den Button unten und erfahrt über Captain Reby’s Abenteuer, die so – mehr oder weniger – auch tatsächlich passiert sind.
Abtreibungen Schweiz
Im Durchschnitt wird jede zehnte Schwangerschaft in der Schweiz abgebrochen. Im Jahre 2015 wurden in der Schweiz offiziell 10’255 Abtreibungen vollzogen. Davon waren rund fünf Prozent Spätabtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche. Ein Schwangerschaftsabbruch ist generell kein Gesundheitsrisiko. Nur vereinzelt treten nach dem Eingriff Komplikationen auf.
Methoden
Ein Schwangerschaftsabbruch kann auf zwei Arten erfolgen – medikamentös oder chirurgisch.
- Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch (bis zur 12. Schwangerschaftswoche)
- Chirurgischer Schwangerschaftsabbruch (nach der 12. Schwangerschaftswoche)
Die «Pille danach»
Die «Pille danach» ist eine Möglichkeit, eine mögliche Schwangerschaft (ungeschützter Verkehr, geplatztes Kondom) sofort zu verhindern. Dafür gibt zwei verschiedene Medikamente. Das eine muss innerhalb von 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden, das andere ist bis zu fünf Tagen wirksam. Je schneller die Tabletten eingenommen werden, desto grösser ist die Chance, eine Schwangerschaft zu verhindern. Auf keinen Fall ist die «Pille danach» als regelmässige Verhütung geeignet – sie ist ausschliesslich für den Notfall gedacht.
Die «Pille danach» hat eine zweifache Wirkung: Einerseits verhindert sie den Eisprung der Frau. Hat der Eisprung der Frau jedoch bereits stattgefunden und ist die Eizelle von einem Spermium befruchtet worden, verhindert sie die Einnistung des Embryos – sie wirkt damit also frühabtreibend. Der beste Schutz besteht allerdings darin, gar nicht erst in diese Situation zu gelangen. Deshalb sollte eine zuverlässige Verhütungsmethode für jede sexuell aktive Frau selbstverständlich sein. Spätestens nach einem Schwangerschaftsabbruch muss sicher verhütet werden. Der Frauenarzt berät diesbezüglich gerne.
Rechte des Partners?
Ist eine Frau ungewollt schwanger hat der Partner lediglich das Recht, seine Meinung zu äussern, ob er Vater werden möchte oder nicht. Er kann seine Partnerin aber weder zur Abtreibung noch zum Austragen zwingen. Entsprechende Klagen von potentiellen Vätern wiesen sowohl nationale Gerichte verschiedener Länder als auch die Europäische Kommission für Menschenrechte ab.
Weitere Informationen gibt es bei der Schwangerschaftsabbruch-Infostelle (SVSS)
Wer mehr über Women on Waves erfahren will, findet ihre Webseite hier.
(fms)