Alkohol am Arbeitsplatz – (K)ein Problem?
Ein «feuchtfröhlicher Abend», wer kennt das nicht? Doch ein übermässiger Alkoholkonsum am Vorabend kann Auswirkungen auf die Arbeitsleistung am nächsten Tag haben. Wer um Mitternacht eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille hat, erwacht um sechs immer noch mit ungefähr einem Promille. Kater, Restalkoholgehalt und Schlafmangel können die Reaktionszeit verlängern, zu Konzentrations- und Bewegungsproblemen sowie unangemessenen oder riskanten Entscheidungen führen. Dies gefährdet die Sicherheit – die eigene und die der Anderen.
Die Stadtpolizei Zürich ist mit ca. 2’000 Mitarbeitern das drittgrösste Polizeikorps der Schweiz. Ihr Auftrag ist es, im Stadtgebiet für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Bei ihrer Polizeiarbeit ist sie beinahe täglich mit Drogen- und Alkoholkonsum konfrontiert, doch wie geht sie selbst intern mit der Thematik «Alkohol» um?
Durch das Tragen von Schusswaffen und lenken von Fahrzeugen, ist jeglicher Alkoholkonsum bei der Polizei besonders problematisch. Deshalb führt die Stadtpolizei Zürich seit Jahren eine eigene Arbeitsgruppe zu diesem Thema. Die Gruppe Alkohol- und Suchtprävention setzt sich aus verschiedenen Mitarbeitern aus allen polizeilichen Tätigkeiten zusammen. Sie bietet Betroffenen eine Anlaufstelle und betreibt aktiv Aufklärungs- und Präventionsarbeit. Wir durften in ihrem Auftrag einen Informationsfilm zum Thema «Alkohol am Arbeitsplatz» produzieren, welcher sich an die Mitarbeiter der Stadtpolizei richtet.
Verhaltenstipps im Umgang mit betroffenen Mitarbeitern
Welche Symptome deuten auf eine Alkoholsucht bei einem Mitarbeiter hin?
- Unzuverlässigkeit
- Fehlzeiten vor und nach Wochenenden
- kurzfristiger Bezug von Freitagen
- erhöhte Unfallgefahr
- Leistungsschwankungen über einen längeren Zeitraum
- unmotiviertes Verlassen des Arbeitsplatzes
- Ruf hoher Trinkfestigkeit
- Vernachlässigung der äusseren Erscheinung
- Stimmungsschwankungen, Streitsucht
Was tun, wenn ich mir Sorgen mache?
Wenn mehrere dieser Symptome über eine längere Zeit beobachtet werden, ist es wichtig, das direkte Gespräch mit dem Mitarbeiter zu suchen.
Sorgen äussern und Beobachtungen schildern
Es ist wichtig, einer betroffenen Person mitzuteilen, dass ihre Veränderung auffällt und man sich Sorgen macht.
Betroffene nicht schützen
Einen betroffenen Mitarbeiter nicht vor negativen Konsequenzen schützen, indem man Fehler ausbügelt und Fehlverhalten deckt. Für die betroffene Person kann dies den Eindruck erwecken, dass es für sie keine Konsequenzen hat, wenn sie zu spät zur Arbeit kommt, nachlässig ist oder weniger leistet.
Bei gefährdeter Arbeitssicherheit, den Vorgesetzten informieren
Bei Verdacht, dass Mitarbeiter nicht in der Lage sind, Verantwortung für beispielsweise die Bedienung gefährlicher Maschinen zu übernehmen, sollte man nicht zögern den Vorgesetzten darüber zu informieren. Es geht darum zu verhindern, dass die betroffene Person sich selbst oder andere gefährdet.