Dieser Ansatz wird als Forschung durch verschiedene Universitäten und Hochschulen (wie z.B. Hochschule der Medien) genauer untersucht. Anhand dieser Richtlinie haben wir im Rahmen des Dialog Instituts in Zürich ein Interview mit dem Nationalrat Herr Beat Flach durchgeführt. Wie wir wissen, wird die die Persönlichkeit durch die Schweizer Bundesverfassung geschützt. Und seit der Verbreitung von Social Media hat sich eine neue Art von Persönlichkeit entwickelt: Die digitale Persönlichkeit. In manchen Kreisen nennt man diese auch Persönlichkeit 2.0. Nationalrat Beat Flach plädiert dafür, dass die digitale Persönlichkeit im verfassungsrechtlichen Schutz stehen soll. Weiterhin erklärt Herr Flach, weshalb die digitale Persönlichkeit einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz geniessen soll.
Die digitale Persönlichkeit
19. Juni 2015
Was hat unsere Darstellung in sozialen Netzwerken mit unserer tatsächlichen Person zu tun? Wie beeinflussen die Gestaltungsmöglichkeiten in sozialen Plattformen unsere Erwartungshaltung an Persönlichkeiten im Internet? Wie wandelt sich durch das Social Web unser Verständnis von Öffentlichkeit und Privatheit? Um diese Fragen geht es im neuen Forschungsschwerpunkt „Digitale Persönlichkeit”.