Der 11.11. ein unglaublicher Tag für chinesische Ramschshopper wie uns. 11. November – der „Singels Day“ ist mittlerweile der weltweit grösste Online Shoppingtag und diverse Plattformen bieten an diesem Tag zusätzlichen Rabatt an, so auch AliExpress. Für uns selbstverständlich ein nicht unwesentlicher Grund, ein paar Tage zu warten, um unseren derzeit sehnlichsten Wunsch zu erfüllen.
Informationsschlachten und Youtube-Review-Abende liegen hinter uns bis wir auch das hinterste und letzte chinesische Tutorial gesehen hatten, dass es wirklich eine fantastische Idee sei, eine dieser fliegenden Problemträger zu ordern. Tagelang haben wir unsere Wunschliste bei AliExpress angepasst und so unser Kit zusammengestellt und verbessert. In der Hoffnung, dass keine Komponente vergessen wurde, was auf Grund unseren unglaublichen Recherchehartnäckigkeit, welche sich, motiviert vom Gedanken bald im Garten zu stehen und die Nachbaren zu stören, in Bestform befand, eigentlich kaum sein konnte.
Endlich war es soweit. Der 11.11. ist da und die Preise purzeln. Sagenhafte $252.45 müssen wir pro Stück auf den Tisch legen. Da gönnen wir uns doch glatt die schnellere Lieferung per DHL. In 5-9 Tagen sind sie hier.
Mitte Dezember – als das Packet Ende November noch immer nicht verschickt war, wurden wir nervös. Mit unterschwelligem Nachdruck formulierten Nachfragen haben wir den sehr seriös wirkenden Händler „Happy Buyer Modell Market“ mehrmals kontaktiert. Zum Glück wählten wir die extra schnelle Lieferung innerhalb von 5-9 Tagen… Freundlich antwortete er immer wieder: „Hi Friend, no worry we will send it to you as soon as possible. Best regard!.“ Und so mussten wir ihm wohl vertrauen.
Dann endlich war es soweit. Die Tracking Nummer wurde uns zugestellt. Doch die anfängliche Freude legte sich bald wieder als nach dem dritten Tag immer noch „Hong Kong – Hong Kong“ als einzig aufgeführte Position gelistet war. Tage vergingen und es kamen weitere „Hong Kong – Hong Kongs“ hinzu. Nun waren es schon drei, das kann doch nicht sein. Kein Gewicht, kein Lieferdatum, nichts. Nur „Hong Kong – Hong Kong“. Dann ging es schnell. Einmal aktualisiert springen uns auf ein Mal die verlorengeglaubten Einträge ins Gesicht und wir sahen, dass das Paket bereits in Basel zur Zustellung bereit steht.
Voller Vorfreude begrüsste ich den Postboten, der uns schon oft mit Chinesisch angeschriebenen wundersam wirkenden Paketen versorgt hatte.
Achtung fertig, los! Die grosse Teileschlacht beginnt. Mit einem breiten Grinsen reissen wir die Schachtel auf und packen erst mal alles aus. Mit viel Elan und trotz des falschen Werkzeugs ist nach einer halben stunde bereits zusammengeschraubt was zusammengeschraubt werden kann. Da es nichts mehr zu schrauben gibt, beginnen wir die kleinen Kabel vom APM Flight Controllerboard an den Fernbedienungsreciever anzuschliessen. Leider merken wir schnell, dass hier etwas nicht stimmen kann. Keines der mitgelieferten Kabel erzielt die gewünschte Wirkung oder passt in den dafür vorgesehenen Stecker. Wir beginnen zu recherchieren. Webseite für Webseite, davon mehr als die Hälfte in Mandarin, können uns nicht weiterhelfen. Ziemlich enttäuscht von unserem Voranschreiten, beschliessen wir, Morgen weiter zu machen.
In der Nacht ist mir die Idee zugeflogen: Ich geh morgen einfach mit dem Reciever, dem Flightcontrollerboard und den vielen Kabeln zu einem Modellbauladen, dort können sie mir bestimmt weiterhelfen. „Phuu, da chani nüt mache. Da brüchti d‘Aleitig dezue.“ Antwortet mir der etwas genervte Verkäufer. Ich versuch ihm zu verstehen zugeben, dass da keine Anleitung dabei war, ohne sagen zu müssen, dass unsere beiden billig Flugobjekte den langen Weg aus China zu uns fanden und nicht von einem lokalen Händler stammen: „Ja ich müssts anen Servo aschlüsse, de chönti luege…“ entgegnet er mir. „Neinei, den probieris selber nomal us. Aber die Kabeli woni da dezue han, die sind doch falsch oder?“ antwortete ich. Für je 10.- CHF pro 5 Stück habe ich uns dann die richtigen Stecker gekauft und siehe da, zuhause angeschlossen funktioniert der Kontakt zwischen Fernbedienung und Controllerboard. Nun fehlt nur noch das Akkutransformermodul, welches für die Verbindung vom Akku zur Platine und dem Board benötigt wurde. Dieses bestellten wir kurzerhand online und konnten dann 3 Tage später endlich alles fertig zusammenbauen.
Mitten in der Nacht waren wir fertig und warteten vernünftigerweise bis zum nächsten Tag mit dem ersten Flugversuch. Natürlich nicht! Ich musste sofort testen, ob die Drohne auch fliegt. Da es draussen dunkel und kalt war, erst einmal in unserem Wohnzimmer. Ein lautes brummen und eine aufgewirbelte Staubwolke liessen mein Herz höher schlagen.
Rechtsgrundlagen
Zurzeit kursieren viele Gerüchte um neue Restriktionen für Drohnenflüge doch keiner weiss, was Stimmt, deshalb klären wir gerne auf.
Die Vorgaben für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm finden sich in der „Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien“.
Drohnen sind unbemannte, ferngesteuerte Fluggeräte und sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von maximal 30 Kilogramm ist grundsätzlich keine Flugbewilligung nötig und ein Einsatz unter Einhaltung folgender Regeln möglich (Quelle: BAZL):
- Sofern der «Pilot» jederzeit direkten Augenkontakt zu seinem Flugobjekt hat, dürfen Drohnen und Flugmodelle ohne Bewilligung betrieben werden.
- Will jemand technische Hilfsmittel wie Feldstecher oder Videobrillen einsetzen, um die natürliche Sichtweite der Augen zu erweitern, ist dafür eine Bewilligung des BAZL erforderlich (Bewilligungsverfahren).
- Innerhalb des Sichtbereiches des «Piloten» ist der Betrieb mit Videobrillen und dergleichen gestattet, sofern ein zweiter «Operateur» den Flug überwacht und bei Bedarf jederzeit in die Steuerung des Fluggerätes eingreifen kann. Der «Operateur» muss sich am gleichen Standort befinden wie der Pilot.
- Ein automatisierter Flug (autonomer Betrieb) innerhalb des Sichtbereiches des «Piloten» ist erlaubt, sofern dieser bei Bedarf jederzeit in die Steuerung eingreifen kann.
- Luftaufnahmen sind zulässig, sofern die Vorschriften zum Schutz militärischer Anlagen berücksichtigt werden. Zu beachten sind dabei auch der Schutz der Privatsphäre respektive die Vorschriften des Datenschutzgesetzes.
- Über Menschenansammlungen bzw. im Umkreis von 100 Metern von Menschenansammlungen dürfen Drohnen grundsätzlich nicht betrieben werden (Definition einer Menschenansammlung nach BAZL: mehr als ein paar Duzend ).
- Wer eine Drohne oder ein Flugmodell mit mehr als 500 Gramm Gewicht betreibt, muss für allfällige Schäden eine Haftpflichtdeckung im Umfang von mindestens 1 Million Franken gewährleisten.
- In der Nähe von Flugplätzen bestehen Einschränkungen für Flüge von Drohnen und Flugmodellen. Es ist zum Beispiel nicht gestattet, solche Fluggeräte näher als 5 Kilometer von den Pisten entfernt fliegen zu lassen.
- Kantone und Gemeinde können ergänzende Einschränkungen für den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen erlassen.
- Für öffentliche Flugveranstaltungen, an denen ausschliesslich Modellflugzeuge oder Drohnen eingesetzt werden, ist nach wie vor keine Bewilligung des BAZL erforderlich.
Zudem gelten folgende Restriktionen zu den Sendeleistungen von Fernbedienung und FPV (First Person View):
Fernbedienung:
2.4 GHz Frequenzband (2.4 – 2.4835 GHz) Anlagen, die in diesem Frequenzband arbeiten, können auch ausserhalb von Gebäuden betrieben werden. Die abgestrahlte Leistung von Anlagen ist auf maximal 100 mW begrenzt.
Bildübertragung:
5.8 GHz Frequenzband (5.725-5.875 GHz) Das 5.8 GHz Frequenzband wird für die Bildübertragung vom Flugmodell zur Bodenstation verwendet. (Bsp. FPV-Flug). Die abgestrahlte Leistung von Anlagen ist auf maximal 25 mW begrenzt.
Eine ausführliche Auflistung des geltenden Recht bezüglich FPV und Frequenzband für Fernbedienungen ist hier zu finden: http://www.stocker-law.ch/fpv